Ab dem 01.01.2024 erfolgt die Verordnung von Rezepten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch als elektronisches Rezept.
Dies ist dann auch nur noch bei vorliegendem Versichertennachweis per Gesundheitskarte möglich.
Wenn Sie ein Rezept benötigen, kommen Sie mit Ihrer Gesundheitskarte zu den bekannten Abholzeiten (siehe Homepage) in die Praxis. Wir stellen das Rezept dann aus und Sie können es am nächsten Werktag in der Apotheke unter Vorlage Ihrer Gesundheitskarte abholen.
Wenn der Versichertennachweis in diesem Quartal bereits vorliegt, können Sie uns einfach eine E-Mail schreiben oder auf den Anrufbeantworter sprechen und wir stellen das Rezept aus, so dass Sie es in der Apotheke einlösen können. Sie brauchen dafür nur noch Ihre Gesundheitskarte vorzeigen. In diesem Fall müssen Sie nicht mehr in die Praxis kommen. Auch hierbei gilt: die Rezepteinlösung ist ggf. erst am nächsten Werktag möglich.