Wahlleistungen sind Privatleistungen, deren Kosten nicht von der Kasse getragen werden. Normalerweise sind Wahlleistungen in der Schwangerschaft nicht erforderlich. Was medizinisch notwendig und sinnvoll ist, wird von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert.
Trotzdem können Sie folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen, wenn Sie es wünschen
- Zusätzlicher Ultraschall, wenn Sie Ihr Baby noch einmal sehen möchten
- Akupunktur bei Frau Zirwes bei Beschwerden in der Schwangerschaft wie Übelkeit/Erbrechen oder Rückenschmerzen, bei Lageanomalien des Kindes, zur Geburtsvorbereitung oder bei Stillproblemen
- Eine homöopathische Behandlung bei Frau Moog, z. B. bei Übelkeit in der Frühschwangerschaft oder bei Stillproblemen
- Blutkontrolle auf Zytomegalie in der Frühschwangerschaft, bei fehlendem Schutz dann alle 4 Wochen bis zur 20. SSW. Auch hier gibt es neuerdings Behandlungsmöglichkeiten.
- Blutkontrolle auf Toxoplasmose in der Frühschwangerschaft, bei fehlendem Schutz dann alle 8 Wochen bis zur 32. SSW. Eine frühzeitig erkannte Infektion kann antibiotisch behandelt werden.
- Eine Kontrolle auf bestimmte Erreger im Vaginalsekret, die für Ihr Kind bei der Geburt ein Infektionsrisiko darstellen können (Streptokokken B und Gonokokken/Tripper).