Liebe Patientinnen,
die weiterhin bestehende Corona-Pandemie zwingt auch unsere Praxis zu Anpassungen.
Bitte entnehmen Sie hier unsere Informationen, wir werden sie ggf. aktualisieren.
Zugang zur Praxis nur mit einer FFP2-Maske!
Falls Sie eine ärztliche Maskenbefreiung haben, bitten wir um vorherige telefonische Rücksprache für eine gesonderte Terminierung. Außerdem möchten wir Sie daran erinnern, dass die Maskenbefreiung regelmäßig aktualisiert werden muss.
Wenn Sie Erkältungssymptome oder Fieber haben, in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatten – bitte kommen Sie nicht in die Praxis sondern nehmen Sie ggf. telefonisch Kontakt mit uns auf !!! Dies gilt auch für schwangere Frauen.
Generell gilt: Die regulären Vorsorge- und Ultraschalluntersuchungen werden weiter durchgeführt (wenn Sie keine Erkältungssymptome ausfweisen). Wir bitten Sie aber dringend ohne Kinder und Partner*In in die Praxis zu kommen – Begleitpersonen können wir weiterhin nicht in die Praxis lassen.
Ausnahmen gelten für Gesprächstermine bei schwerwiegenden Diagnosen, für stillende Frauen, die ihren Säugling mitbringen, für Minderjährige und Frauen mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Weitere Ausnahmen müssen bitte vorher telefonisch oder per Mail mit uns abgesprochen werden. Partner*Innen schwangerer Patientinnen können zu den Ultraschalluntersuchungen bei Schwangerschaftsfeststellung und in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche zugelassen werden.
Wichtig: Auch wir empfehlen die Corona-Impfung inkl. der Booster-Impfung nach 3-6 Monaten. Dies gilt besonders für Schwangere nach der 14. Schwangerschaftswoche, für stillende Frauen sowie für Patientinnen mit onkologischer Erkrankung. Die Impfung kann an ausgewählten Wochentagen, teilweise auch samstags in unserer Praxis erfolgen.
Bitte fordern Sie Rezepte und Überweisungen frühzeitig per E-Mail an. Bestellte Rezepte und Überweisungen können erst am Folgetag zwischen 08:00 und 11:30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 und 17:00 Uhr abgeholt werden. Wegen des hohen Patientenaufkommens ist eine Abholung in der Notfallsprechstunde nicht möglich. Danke!
Wichtig: Bei postalischer Zusendung des Rezepts bzw. der Überweisung fügen Sie bitte eine Versicherungsbestätigung ihrer GKV im Anhang bei, wenn Ihre Versichertenkarte im betreffenden Quartal noch nicht in unserer Praxis eingelesen worden ist. Portogebühren werden Ihnen in Rechnung gestellt oder Sie schicken uns einen frankierten Briefumschlag zu.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam