Wir führen Impfungen in Anlehnung an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StIKo) des Robert-Koch-Instituts (RKI) durch.

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.

Wir haben vollstes Verständnis, wenn sich nicht jede/r diesen Empfehlungen anschließen möchte. Wir führen gern eine umfassende Beratung durch, welche Impfungen dann für Sie bzw. Ihre Tochter infrage kommen, entscheiden Sie selbst.

Die Kosten der meisten Impfungen werden von Ihrer Krankenkasse getragen, genaues erfahren Sie im Beratungsgespräch.

Für Empfehlungen zu Reiseimpfungen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Hausarzt/Hausärztin.

HPV – Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs und Feigwarzen

  • 9 – 14 Jahre: 2 Impfungen, nach 0 – 6 Monaten
  • ab 14 Jahre: 3 Impfungen, nach 0 – 1 – 6 Monaten
  • Die Impfungen sollten vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Manche Krankenkassen bezahlen die Impfung bis zum 26. Lebensjahr, bitte erkundigen Sie sich.
  • nach einer Konisation am Muttermund

Die HPV-Impfung

RSV- Impfung in der Schwangerschaft (34 .- 36.SSW)

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist die häufigste Ursache für Atemwegserkrankungen bei Erwachsenen und Kindern. Es wird als Impfung allen Erwachsenen ab dem 60. Lebensjahr, insbesondere jene mit chronischen Grunderkrankungen und einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Infektion empfohlen. Eine Infektion während der Schwangerschaft ist für die Mutter für gewöhnlich nicht problematisch solange keine Risikofaktoren wie chronische Herz- oder Lungenerkrankungen bestehen.

Für Neugeborene und Säuglinge besteht aufgrund des unreifen Immunsystems jedoch ein erhöhtes Risiko schwerer RSV-Infektionen. Folglich treten die meisten dieser Infektionen in den ersten drei Lebensmonaten auf. In den Saisons 2021/2022 und 2022/2023 traten jeweils ungewöhnlich starke RSV-Wellen auf, wovon die Zweite das Gesundheitssystem in Deutschland an die Belastungsgrenze brachte. Damals waren insbesondere Säuglinge und Kleinkinder betroffen.

Durch die Impfung in einer Schwangerschaft kann die werdende Mutter ihrem Kind von Geburt an einen RSV-Schutz vermitteln. Es existiert aktuell keine gegen RSV zugelassene Impfung für Säuglinge.

Da die STIKO noch nicht abschließend die Impfung mit in ihr Impf-Programm für Schwangere aufgenommen hat, wird der Impfstoff Abrysvo momentan noch als Privatrezept (213 Euro) verordnet. Versuchen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

Die europäische Arzneimittelkommission hat die Impfung bereits zugelassen und in anderen Ländern wird auch schon geimpft. Aufgrund der Studienlage befürwortet unsere Praxis die Impfung und sieht diese als sinnvoll an.

Hepatitis B

  • 3 Impfungen, nach 0 – 1 – 6 Monaten
  • Die Impfungen sollten vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein

Mumps, Masern, Röteln, Varizellen (Windpocken)

  • 2 Impfungen, möglichst bis zum 18. LJ
  • bei unklarem Impfstatus ggf. vor einer Schwangerschaft auffrischen

Influenza (saisonale Grippe)

  • einmalig in der Schwangerschaft ab der der 14 SSW.
  • Ab 60 Jahren jährlich
  • Für Risikopatientinnen/-patienten

Tetanus, Diphterie, Pertussis (Keuchhusten)

  • Auffrischimpfung alle 10 Jahre
  • einmalig in der Schwangerschaft ab der 32. SSW für den Nestschutz Ihres Babys vor Pertussis (Keuchhusten)

Covid-19 Impfung

Liebe Patientinnen und Patienten,
Corona-Schutzimpfungen sind unser wichtigster Schutz gegen die Pandemie. Sie können sich bei uns online zur Booster-Impfung gegen COVID-19 anmelden. Wir impfen nur mit dem an Omikron BA.4-5 angepassten bivalenten Impfstoff von BioNTech/Pfizer.

Die neuen Impfstoffe sind nur für Auffrischungsimpfungen gedacht und können nicht für die Grundimmunisierung genutzt werden. Der neue Impfstoff von BioNTech/Pfizer kann bereits ab einem Alter von 12 Jahren eingesetzt werden, die mindestens die Grundimmunisierung gegen Covid-19 erhalten haben. Wer der bestehenden STIKO-Empfehlung zu einer Viertimpfung bereits gefolgt ist oder sich in den vergangenen Monaten mit Corona angesteckt hat, sollte ab dem Zeitpunkt mindestens sechs Monate bis zur nächsten Impfung verstreichen lassen.

Die STIKO empfiehlt bisher eine vierte Impfung allen ab 60 Jahren, medizinischem Personal und schwer erkrankten Menschen.

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Wichtige Dokumente

Bitte das Aufklärungsblatt und die Einwilligung ausgedruckt und ausgefüllt zu Ihrem Impftermin mitbringen.

Dokumente für BioNTech/Pfizer:

Aufklärungsbogen

Anamnese und Einwilligungserklärung

Zusätzlich benötigen wir noch Ihren:
Impfausweis und die Versicherungskarte.

Impfzeiten: Impfungen sind sowohl vormittags als auch nachmittags möglich – bitte vereinbaren Sie hierfür bei unsere Mitarbeiterinnen einen Termin.

Bitte bringen Sie Ihren Impfpass mit.